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Orientierungshilfe zum Schutz für Gesundheitsdaten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat auf seiner Internetseite eine Orientierungshilfe zum Datenschutz von Gesundheitsdaten veröffentlicht. Ziel der Orientierungshilfe ist es, Unternehmen einen schnellen und fundierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu geben und das erforderliche Schutzniveau bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu geben.

Die Orientierungshilfe soll Unternehmen helfen, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) frühzeitig zu beachten und dadurch das erforderliche Schutzniveau bei der Verarbeitung der besonders sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass der Datenschutz als Innovationshemmnis für die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft wahrgenommen wird.

Die Orientierungshilfe stellt sowohl die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere Bereiche, wie z.B. die automatisierte Entscheidungsfindung, Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps, dar. Um die erforderliche Praxisnähe zu gewährleisten, ist sie in Abstimmung mit Unternehmen aus der Digitalwirtschaft und Datenschutzexperten entstanden. Zur Vertiefung wird auf frei erhältliche Darstellungen, Checklisten und Musterformulare von Behörden und Verbänden verwiesen. Die Orientierungshilfe ist zum freien Download verfügbar. Auch FAQs sowie ein Glossar zu den zentralen Begriffen des Datenschutzrechts in der in der Gesundheitswirtschaft hat das BMWi zur Verfügung gestellt.

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Das NEXUS / MARABU Redaktionsteam besteht aus Mitarbeitern verschiedener Fachabteilungen, die ihren Erfahrungsschatz sowie interessante News und Links zu Branchenthemen abwechselnd in unserem Magazin veröffentlichen.

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