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Offene Schnittstellen: Die Politik macht Druck

Bislang besagte der §291d SGB V, dass sich die zuständigen Verbände und die Industrie baldmöglichst, also irgendwann, auf systemneutrale Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten einigen sollen. Nun wurde bekannt, dass das Gesetz deutlich verschärft wird.

Am 1. Juni 2017 verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesänderung, die dafür jetzt eine Zweijahresfrist vorsieht. Die Frist gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem entsprechende Standards in das Interoperabilitätsverzeichnis vesta eingebracht wurden, das ab 1. Juli 2017 den Betrieb aufnimmt. Die Bestätigung der Vorlage durch den Bundesrat steht noch aus.

Mit der Verpflichtung zur Einrichtung offener Schnittstellen soll es für Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte einfacher werden, IT-Systeme zu wechseln und dabei Patientendaten aus dem Archiv mitzunehmen.

Marabu setzt mit der Enterprise-Content-Management-Lösung PEGASOS schon seit geraumer Zeit auf Interoperabilität und offene Schnittstellen. Mit Hilfe von Branchenstandards und IHE-Profilen arbeitet PEGASOS  als zentrale Archiv- und Informationsdrehscheibe flexibel mit unterschiedlichen IT-Systemen zusammen und ermöglicht den Aufbau eines herstellerunabhängigen, jederzeit verfügbaren Datenbestandes. Unsere IHE-Kompetenz konnten wir zuletzt auf dem Connectathon in Venedig unter Beweis stellen.

Weitere Informationen

Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema finden Sie auf E-HEALTH-COM.

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Das NEXUS / MARABU Redaktionsteam besteht aus Mitarbeitern verschiedener Fachabteilungen, die ihren Erfahrungsschatz sowie interessante News und Links zu Branchenthemen abwechselnd in unserem Magazin veröffentlichen.

Offene Schnittstellen

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