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Neue Spezifikation für digitale Patientenzustimmung

Bisher musste die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Gesundheitsdaten, die auf der Elektronischen Fallakte 2.0 (EFA 2.0) hinterlegt sind, per Hand administriert werden. Dieser Vorgang wird für Patienten und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen jetzt deutlich vereinfacht. Der Verein Elektronische Fallakte, der Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg) und IHE Deutschland hat eine Spezifikation erarbeitet, die eine Rechtevergabe auf digitaler Basis ermöglicht.

Die Spezifikation knüpft nahtlos an die Spezifikation zur EFA 2.0 an, welche die einrichtungsübergreifende Kommunikation von Fallakten auf regionaler Ebene regelt. Die Erweiterung vereinfacht und optimiert den administrativen Ablauf, denn Zugriffe auf elektronische Aktensysteme werden zukünftig elektronisch geregelt und müssen nicht mehr aufwändig per Hand administriert werden.

Künftig wird die Patientenzustimmung direkt im Krankenhausinformationssystem oder Praxissystem erfasst und an das Fallaktensystem übermittelt, welches die Zugriffsberechtigungen automatisch steuert. Die Spezifikation und deren praktische Umsetzung im Rahmen von EFA 2.0 erfüllen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen und sind nicht allein auf EFA 2.0 beschränkt: Alle eHealth-Anwendungen, die auf der Suche nach einer medienbruchfreien Ableitung von Berechtigungen aus Patientenzustimmen sind, können sich der neuen Spezifikation bedienen.

Die elektronische Patientenzustimmung basiert auf internationalen Standards von HL7 und OASIS und ist auf die Integration in IHE-konforme Infrastrukturen zugeschnitten. EFA-Verein, IHE Deutschland und bvitg beabsichtigen, die Spezifikation gemeinsam mit weiteren europäischen Partnern als neues Profil in IHE einzubringen und damit die Nutzung von IHE Profilen im europäischen Markt weiter zu vereinfachen.

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