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Neue HIMSS EMRAM-Kriterien seit dem 1.1.2018

Wie papierlos ist ein Krankenhaus? Wie sinnvoll werden Technologien rund um die elektronische Patientenakte eingesetzt, um den Dienst am Patienten zu optimieren? Ein Werkzeug für die Evaluierung von IT-Systemen im Krankenhaus bietet das Electronic Medical Record Adoption Model (EMRAM). Seit dem 1.1.2018 gilt hier ein überarbeiteter Kriterienkatalog.

Das acht Stufen (0-7) umfassende Modell von HIMSS Analytics wurde bereits 2005 in den USA – dort lässt sich mittlerweile ein Großteil der Krankenhäuser entsprechend zertifizieren - und 2010 in Europa eingeführt. In Deutschland ist der Club derjenigen Häuser, die Stufe 6 oder gar 7 erreicht haben, ziemlich überschaubar. Gerade mal zwei tummeln sich derzeit in Stufe 6, Stufe 7 kann sich kein deutsches Krankenhaus auf die Fahne schreiben.

Seit der Einführung des Modells wurden allenfalls kleinere Anpassungen vorgenommen – nun war es an der Zeit, sich der technologischen Entwicklung zu stellen und die Kriterien entsprechend anzuheben. Die neuen Maßstäbe gelten daher nicht nur für die höheren EMRAM-Stufen, sondern betreffen alle Stages von 1 bis 7. Fokussiert wurde mehr auf konkrete Funktionalitäten, weniger auf die Technologien per se – schließlich soll es nicht darum gehen, irgendetwas zu implementieren, nur damit man es hat, sondern darum, die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit zu erhöhen.

Viele der Änderungen beziehen sich dann auch auf Fragen der IT-Sicherheit – schließlich waren und sind Cyber-Attacken ein großes Thema, das Krankenhäuser umtreibt. In Stufe 2 sind jetzt angemessene IT-Sicherheitsrichtlinien Pflicht, in Stufe 3 eine rollenbasierte Rechteverwaltung. Stufe 4 erfordert Maßnahmen, die der Erkennung unbefugten Eindringens in das System dienen, in den Stufen 5 und 6 geht es um die sichere Nutzung mobiler Geräte.

Aber auch abseits der Sicherheitsaspekte wurde kräftig nach oben geschraubt: Ausgehend von der Tatsache, dass digitales Bildmanagement im DICOM- wie im Non-DICOM-Bereich mittlerweile weit verbreitet ist, sind die damit verbundenen Anforderungen jetzt bereits in Stufe 1 zu erfüllen – anstatt wie bisher in Stufe 5.

Und die neuen Kriterien legen mehr Wert auf einen flächendeckenderen Einsatz der IT-Systeme. Im bisherigen Regelwerk reichte es oft aus, bestimmte IT-gestützte Prozesse nur an einer beziehungsweise wenigen Stellen im Krankenhaus nachzuweisen – hier wurde deutlich nachgebessert: In Stufe 3 müssen jetzt mehr als 50% aller Pflegekräfte digital dokumentieren, in Stufe 4 sogar 90%. Ebenfalls in Stufe 4 ist es nach den neuen Maßstäben notwendig, dass mehr als 50% aller Medikamente in einem geschlossenen Medikationsausgabeprozess verabreicht werden. Vorher musste dies nur in einer Abteilung nachgewiesen werden.

Die Anpassungen wurden erstmals 2016 in Aussicht gestellt und anschließend in Zusammenarbeit mit IT-Leitern, Softwareherstellern und Forschungseinrichtungen erarbeitet; seit dem 1. Januar 2018 sind sie gültig. Jetzt wird sich zeigen, ob HIMSS Analytics damit dem Ziel, die technologische Entwicklung im Gesundheitsmarkt nicht nur zu begleiten, sondern Impulsgeber und Innovationstreiber zu sein, wieder ein Stück näher kommt.

Quelle: HIMSS Analytics (http://www.himss.eu/healthcare-providers/emram)
Quelle: HIMSS Analytics (http://www.himss.eu/healthcare-providers/emram)

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