Marabu / Magazin

Wissen, Aktuelles und Hintergründe
rund um ECM im Gesundheitsmarkt.

Miriam-Mirza

11 Forderungen des Ärztlichen Beirats NRW zur eEPA

Der Ärztliche Beirat NRW hat kürzlich eine Meldung herausgegeben, in dem er seine Unterstützung für die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte für alle Versicherten ausdrückt. Damit die ePA jedoch von Patienten sowie Ärzten möglichst breit akzeptiert wird, formulierte der Beirat elf Forderungen, die bei einer erfolgreichen Implementierung der Akte helfen sollen.

Der Ärztliche Beirat wurde geschaffen, um die Einführung und den Aufbau der Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen zu begleiten. Der Beirat soll die Expertise der kurativ tätigen Ärzte und Ärztinnen bereitstellen. Dafür sind ihn ihm neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, eine Vertreterin der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums vertreten. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

Der ärztliche Beirat spricht immer wieder Forderungen aus oder gibt Empfehlungen zum Aufbau der Telematikinfrastruktur. So forderte er kürzlich, die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Einführung der Telematikinfrastruktur in Arztpraxen an die reale Marktsituation anzupassen. Grund dafür waren Lieferengpässe bei der Technik, die nach Meinung des Gremiums dazu führten, dass das Ziel, alle Praxen bis zum 31.12.2018 an die Telematikinfrastruktur anzubinden, nicht gehalten werden kann.

eEPA - mehr als Sammlung von Behandlungsdokumenten

In Bezug auf die Einführung der ePA hat der Beirat nun unter anderem die Forderung ausgesprochen, die eEPA nicht nur als eine lose Sammlung von Behandlungsdokumenten zu gestalten, sondern als Abbild der klinischen Situation des Patienten. Die Akte solle ein Tool sein, das über die reine Ablage von Diagnosen und Behandlungsempfehlungen hinaus auch eine Mustererkennung von Krankheitsdiagnosen anbietet und als Decision Support dient. Zukünftig müsse es darum gehen, die Möglichkeiten der Technik besser zu nutzen, um eine intelligente Verknüpfung und Analyse der eingestellten Patientendaten zu erreichen.

Darüber hinaus plädiert der Beirat dafür, die Akte so zu gestalten, dass die Arbeit damit nicht zu einem Mehraufwand für die Ärzte wird. Informationen sollten schnell und auf die jeweilige Behandlungssituation abgestimmt abrufbar sein. Außerdem sollten diese revisionssicher und so gespeichert werden, das klar ist, wer wann auf die Informationen zugegriffen hat und welche Daten zu welchem Zeitpunkt für den Behandler einsehbar waren. Haftungsrechtliche Ansprüche so wie Rechte und Pflichten der Ärzte müssten klar geregelt sein, fordert der Ärztliche Beirat. Für die Patienten sei es wichtig, dass die eEPA die Möglichkeit hat, Einträge in ihrem Kontext zu präsentieren. Weiterhin sollte sie nicht nur als ein reines Archiv fungieren, sondern auch den Dialog mit dem Nutzer ermöglichen.

Vorteile nutzen - Risiken minimieren

Grundsätzlich befürworten die Verfasser des Forderungskatalogs den Einsatz von einrichtungsübergreifenden Elektronischen Patientenakten (eEPA), da mit ihrer Hilfe Dokumentationen zusammengeführt werden, die in den einzelnen Einrichtungen vorhanden sind und dort auch weiter verbleiben sollen. Durch die eEPA könnte u.a. die Patientensicherheit erhöht werden und die Abwicklung von einrichtungsübergreifenden Behandlungsprozessen verbessert werden. Darüber hinaus helfen solche Systeme bei der Therapieentscheidung, so der Ärztliche Beirat.

Dennoch gelte es, die Risiken nicht außer Acht zu lassen. „Durch die Mitwirkung von Algorithmen in der eEPA, schiebt sich zwischen das bilaterale Verhältnis von Patientin/Patient und Ärztin/Arzt nun ein neuer Akteur“, heißt es in dem Schreiben. Diese neue Konstellation habe viel positives Potenzial, aber eben auch Risiken für Ärzte und Patienten. Letztere gilt es nun zu benennen und soweit es geht zu minimieren, damit die eEPA in der Zukunft zu einem zentralen Versorgungsinstrument werden kann.

Weitere Informationen

Miriam Mirza

Über den Autor

Die Journalistin Miriam Mirza hat Germanistik und Anglistik studiert und arbeitet als Fachredakteurin für das Magazin E-HEALTH-COM.

eEPA

Zurück