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gematik veröffentlicht Vorgaben für bundesweite E-Patientenakte
Das publizierte Dokumentenpaket ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt worden. In der Pressemitteilung der gematik resümiert Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“
Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik, betont: "Die Hoheit über die Daten liegt vollständig beim Versicherten. Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden.“ So könnten die Versicherten auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen. Beyer unterstreicht in der Meldung zudem, dass auch Leistungserbringer über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten können sollen, unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Der Versicherte müsse den Leistungserbringer lediglich dafür zuvor berechtigt haben.
Die Fachanwendung elektronische Patientenakte (ePA) besteht aus den folgenden Komponenten und Diensten: „ePA-Aktensysteme“ (Backend), „Konnektoren mit ePA-Fachmodulen“, „ePA-Frontend für Versicherte“ und „Primärsysteme“ (für Leistungserbringer), die für die elektronische Patientenakte entwickelt oder angepasst werden. Entsprechend stellt die gematik für alle diese Komponenten und Dienste die Festlegungen, Implementierungsleitfäden sowie Zulassungs- bzw. Bestätigungsverfahren im Fachportal bereit.
Die Vorgaben der gematik berücksichtigen dabei bereits den Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Krankenkassen verpflichtet, Versicherten spätestens ab 2021 eine von der gematik zugelassene ePA bereitzustellen. Die geforderte Zugangsoption für Versicherte per mobiles Endgerät und der Transfer von Krankenkassendaten sollen nachgelagert in der Folgestufe 1.1 der ePA umgesetzt werden. Die Veröffentlichtung ist parallell zum Inkrafttreten des TSVG vorraussichtlich im Frühjahr 2019 geplant.
Die Hersteller können bereits jetzt einen Zulassungsantrag bei der gematik stellen, mit der Umsetzung der elektronischen Patientenakte in Stufe 1.0 beginnen und die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre laufende Implementierung einfließen lassen.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung der gematik
- gematik-Fachportal mit dem Dokumentenpaket zur E-Patientenakte

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