Miriam-Mirza
E-Health-Gesetz – Fahrplan für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
Schwerpunkte des Gesetzes
Das Gesetz legt verschiedene Schwerpunkte in Bezug auf eHealth. So sieht es u.a. ein modernes Stammdatenmanagement vor. Dabei können die Versichertenstammdaten online überprüft und aktualisiert werden. Darüber hinaus können Versicherte bald entscheiden, ob Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden sollen. Auch ein standardisierter Medikationsplan soll künftig auf der Karte gespeichert werden. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Therapiesicherheit für Patienten zu erhöhen und wichtige Gesundheitsinformationen schnell verfügbar zu machen.
Elektronische Patientenakte
Die Bundesregierung will mit dem eHealth-Gesetz nicht zuletzt den Einstieg in die elektronische Patientenakte fördern. Daher muss die mit dem Roll-out beauftragte Einrichtung, die gematik, bis Ende 2018 entsprechende Voraussetzungen schaffen, die es ermöglichen, dass Patientendaten wie Arztbrief, Diagnosen, Medikationsplan oder Notfalldaten in einer elektronischen Akte zusammengefasst werden können. Die während einer Behandlung entstandenen Daten sollen später direkt über die Praxis-EDV- oder die Krankenhaussysteme eingelesen werden. Und auch der Patient soll ermittelte Gesundheitsdaten selbst einspielen können. Zugriff auf die Informationen können nur Berechtigte erhalten, die im Besitz eines elektronischen Heilberufsausweises sind. Letztlich liegt die Entscheidung, wer die Daten ansehen darf, jedoch immer im Ermessen des Patienten.
Interoperabilitätsverzeichnis
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der verpflichtende Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses durch die gematik. Das ist eine wichtige Grundlage, um Telematikanwendungen wie die Telemedizin in die Fläche zu bringen, denn dazu müssen verschiedene IT-Systeme miteinander kommunizieren können. Ist das Verzeichnis erst einmal aufgestellt, sollen in der Folge neue Anwendungen nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie die in dem Verzeichnis vorgegebenen Empfehlungen einhalten.
Strenge Zeitvorgaben
Nach dem Willen der Regierung sollen gemäß einem strengen Zeitplan, den die gematik aufgestellt hat, bis Mitte 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser an die TI angeschlossen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom flächendeckenden Roll-out. Wer die Deadline nicht einhält, muss laut Gesetz mit Sanktionen rechnen.
In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass es schwierig sein wird, die zeitlichen Vorgaben einzuhalten. So meldete die gematik bereits im Juli letzten Jahres, dass die Industrie Terminverzögerungen bei der Lieferung der zulassungsfähigen Produkte für die Telematikinfrastruktur angekündigt hat. Betroffen von den Verzögerungen seien vor allem die dezentralen Produkte der TI wie der Konnektor, der in den Erprobungspraxen und -krankenhäusern die sichere Verbindung in die TI ermöglichen wird, hieß es von Seiten der gematik. Trotz der Terminprobleme und ungeachtet der Kritik, die Fachleute an dem Gesetz geübt haben, sind sich dennoch alle Akteure einig, dass die neuen Regelungen dem Voranschreiten der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen einen kräftigen Schub geben werden.
Weitere Informationen

Über den Autor
Die Journalistin Miriam Mirza hat Germanistik und Anglistik studiert und arbeitet als Fachredakteurin für das Magazin E-HEALTH-COM.
