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Miriam-Mirza

Die Medizin wird mobil

Mobile Endgeräte in der Medizin sind auf dem Vormarsch. Das ist auch nicht verwunderlich: Tablets und Smartphones haben Einzug in nahezu jeden Lebensbereich gefunden. Da ist es nur nachvollziehbar, dass auch die Medizin von den Vorteilen mobiler Anwendungen und Geräte profitieren möchte. Allerdings sollten sich Nutzer vor deren Einsatz ein paar Gedanken im Hinblick auf Datensicherheit und rechtliche Aspekte machen.

Mobile Endgeräte in der Medizin sind auf dem Vormarsch. Das ist auch nicht verwunderlich: Tablets und Smartphones haben Einzug in nahezu jeden Lebensbereich gefunden. Da ist es nur nachvollziehbar, dass auch die Medizin von den Vorteilen mobiler Anwendungen und Geräte profitieren möchte. Allerdings sollten sich Nutzer vor deren Einsatz ein paar Gedanken im Hinblick auf Datensicherheit und rechtliche Aspekte machen.

Unter mobilen Devices versteht man tragbare und mobil einsetzbare Geräte wie Netbooks, Notebooks, Tablets oder Smartphones. Auf diesen finden Apps Anwendung, die u.a. speziell für den medizinischen Gebrauch entwickelt wurden. Heute gibt es Apps auf dem Markt, die eine Erfassung, den Zugriff und eine Bearbeitung von Daten unabhängig von einem festen Arbeitsplatz ermöglichen. Diese Endgeräte werden zum Bespiel für die mobile Visite eingesetzt. Dort zeigen sie dem Behandler Röntgenbilder, EKGs oder physiologische Befunde an. Der Vorteil für den Arzt besteht hauptsächlich darin, dass Informationen am „Point of Care“, also direkt beim Patienten abgerufen werden können. Das beschleunigt den Behandlungsprozess. Doch auch der Patient kann mobile Anwendungen wie Diabetes-Tagebuch-Apps nutzen, um seinen Alltag mit einer Krankheit besser zu organisieren. Man spricht dann von einer erhöhten Patienten-Compliance.

Rechtliche Aspekte beachten

Mobile Devices haben viele Vorteile, ihre Verwendung in der Medizin unterliegt jedoch bestimmten Voraussetzungen. So muss geklärt sein, ob die Technik unter das Medizinproduktegesetz fällt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es auf die Zweckbestimmung ankommt, ob ein Gerät oder eine Anwendung ein Medizinprodukt ist. Und diese wird vom Hersteller festlegt. Dient eine Software der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten so gilt sie als Medizinprodukt. Entwickelt also ein Hersteller beispielsweise eine App mit dem Ziel, diese zur Erfassung von EKG-Daten zu nutzen, so fällt diese unter das Medizinproduktegesetz. Und der Hersteller der App ist rechtlich dazu verpflichtet, die Sicherheit der Anwendung zu gewährleisten.

Defizite in punkto Datensicherheit

Die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Geräten in der Medizin sind vielfältig und werden sich in Zukunft noch weiterentwickeln. Das ist auch gut so, allerdings gibt es einen Bereich, den es schon jetzt dringend zu verbessern gilt - das ist der Datenschutz. Das zeigt eine Sicherheitsanalyse des Dienstleisters ePrivacy. Der untersuchte 730 Apps aus unterschiedlichen Branchen. Das Ergebnis: eHealth-Apps stehen im Vergleich zu Banking-Apps, Reise-Apps oder Kommunikations-Apps sehr schlecht da. Ganze 70 Prozent der untersuchten Anwendungen beinhalteten keine Datenschutzerklärung, 64 Prozent hatten keine SSL-Verschlüsselung und keine einzige eHealth-App wies einen Schutz gegen Man-in-the-Middle-Angriffe auf. Das heißt ein „Mittelsmann“ könnte Daten während ihrer Übermittlung verändern, ohne dass der Empfänger es merkt. Im Falle von Diabetes-Apps, die dem Anwender die einzunehmende Insulindosis vorschlagen, wäre solch eine Datenmanipulation höchst lebensbedrohlich.

Weitere Informationen

Das Whitepaper zur Studie „Datensicherheit und Datenschutz von Apps“ kann hier angefordert werden: www.eprivacy.eu

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Das NEXUS / MARABU Redaktionsteam besteht aus Mitarbeitern verschiedener Fachabteilungen, die ihren Erfahrungsschatz sowie interessante News und Links zu Branchenthemen abwechselnd in unserem Magazin veröffentlichen.

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