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Bundesverband Gesundheits-IT sieht Lücken im Versorgungsstärkungsgesetz
Ein Artikel auf www.krankenkassen-direkt.de fasst das wie folgt zusammen: „Sektorübergreifende Angebote für eine älter werdende Gesellschaft, neue innovative Möglichkeiten der Behandlung sowie Lösungsansätze für die sich abzeichnenden unterschiedlichen Versorgungssituationen in Ballungsgebieten und ländlichen Räumen sollen Patienten eine bedarfsgerechte, flächendeckende medizinische Versorgung sichern.“ Dort finden Sie auch eine übersichtliche Aufstellung der Kernpunkte des Gesetzesentwurfes.
Dreh- und Angelpunkt all dieser Bestrebungen ist jedoch die Informations- und Kommunikationstechnologie. Denn ohne sie ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und -struktur nur schwer möglich. Doch gerade zu diesem Punkt vermisst der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) entscheidende Regelungen in dem Referentenentwurf – zum Beispiel in Bezug auf die Verfügbarkeit von Behandlungsdaten zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung.
Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg e.V. erklärt in einer Pressemitteilung: „Um eine durchgehende, intersektorale Versorgung auf hohem Niveau zu gewährleisten, müssen in erster Linie die Behandlungsdaten medienbruchfrei über Institutionsgrenzen hinweg verfügbar sein.“ Konkret fordert der Verband hier die Bündelung der für eine Behandlung notwendigen Gesundheitsdaten innerhalb einer frei wählbaren elektronischen Patientenakte. Diese sollte für die Versicherten verfügbar sein und von den Krankenkassen refinanziert werden.
Darüber hinaus wünscht sich der bvitg eine Spezifizierung bei den sogenannten Innovationsfonds. So sollten auch Prozessinnovationen, die eindeutig auf die Steigerung der Versorgungseffizienz ausgerichtet sind, förderungsfähig sein. Ebenfalls Bestandteil des Versorgungsstärkungsgesetzes ist die Einführung einer weiteren Zertifizierungspflicht für Hersteller von IT im Gesundheitswesen, diesmal im Heil- und Hilfsmittelbereich. Hier bemängelt der bvitg eine nicht ausreichende Regelung des Zertifizierungsprozesses. Trotz einigen Kritikpunkten wird der Referentenentwurf vom bvitg insgesamt positiv bewertet.
Weitere Informationen
Die Stellungnahmen der einzelnen Verbände können Sie hier nachlesen:

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